individueller Sanierungsfahrplan - iSFP (BAFA-VOR-ORT BERATUNG )



Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

 

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Dabei wird besonders auf die baulichen und heizungstechnischen Aspekte des Objektes geachtet. Auch die Warmwasserbereitung wird hierbei berücksichtigt.

Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können.

Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.

 

BAFA-Berater sind dazu verpflichtet, eine von Anbietern und deren Produkten unabhängige Beratungsleistung anzubieten. Daher ist die angebotene Leistung frei von Produktions-, Handels- und Lieferinteressen.

Durch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen erreicht man eine Reduzierung der Energiekosten, eine Wertsteigerung der Immobilie und eine Verbesserung des Wohnkomforts.


Förderhöhe

Die im Rahmen des Bundesprogrammes „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) staatlich geförderte Energieberatung bietet eine umfassende Möglichkeit, sich über den energetischen Stand des Gebäudes zu informieren.

 

Der Zuschuss zu einer Vor-Ort-Beratung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern 50%, maximal 850,00 € und maximal 650,00 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Ein Zuschuss in Höhe von 100% der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterungen des Energieberatungsberichts in Wohneigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen, maximal 250€.