Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000,00 € (Brutto). Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung auch außerhalb der Grundstücke angeschlossener Gebäude, ggf. Wärmespeicherung, Steuer-, Mess- u. Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 3.000 Euro (brutto).
Gefördert werden:
Nicht gefördert werden:
Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
BEG – Förderfähige Kosten 2024
Wohngebäude
Höchstgrenzen förderfähiger Kosten bei Heizungstausch:
Förderfähige Kosten bei Heizungsanlagen können nur einmalig und nicht pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Ist Ihre Heizung richtig eingestellt? Werden alle Ihre Heizkörper gleichmäßig warm? 90% aller Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten nicht energieeffizient und sollten optimiert werden.
Durch einen hydraulischer Abgleich werden alle Heizkörper gleichmäßig mit der gewünschten Leistung versorgt. Dieser Abgleich führt zu einer Einsparung von Pumpenleistung und somit zu geringeren Heizkosten. Durch einen hydraulischen Abgleich werden in der Regel bis zu 20% Energie eingespart.
Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und der Optimierung ihrer Heizungsanlage.
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.