Energieberatung NIchtwohngebäude Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599



Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Nichtwohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

 

Im Rahmen einer Energieberatung für Nichtwohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Nichtwohngebäudes. Dabei wird besonders auf die baulichen und heizungstechnischen Aspekte des Objektes geachtet. Auch die Warmwasserbereitung wird hierbei berücksichtigt.

Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Nichtwohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können.

Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.

 

BAFA-Berater sind dazu verpflichtet, eine von Anbietern und deren Produkten unabhängige Beratungsleistung anzubieten. Daher ist die angebotene Leistung frei von Produktions-, Handels- und Lieferinteressen.

Durch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen erreicht man eine Reduzierung der Energiekosten, eine Wertsteigerung der Immobilie und eine Verbesserung des Arbeits- bzw. Wohnkomforts.


Förderhöhe

Die im Rahmen des Bundesprogrammes „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) staatlich geförderte Energieberatung bietet eine umfassende Möglichkeit, sich über den energetischen Stand des Gebäudes zu informieren.

 

Höhe der Förderung

  • Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
  • Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 2.500 Euro
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

 

 

 



SICHERN SIE SICH NOCH HEUTE IHREN ZUSCHUSS