Energieberatung Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozessen einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Nichtwohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.



Energieaudit nach DIN 16247

Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie Ihren Energiebedarf reduzieren und somit Kosten sparen können.

Dafür untersuchen wir nicht nur Ihren Energieverbrauch von elektrischen Anlagen und Maschinen, wir beziehen auch die Heiz-, Kühl- u. Lüftungsanlagen, Beleuchtungsanlagen sowie die Gebäudehülle und die Fenster in die Energieeffizienzmaßnahmen ein.

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Energieberatung nach DIN V 18599

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Nichtwohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.

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Wie hoch ist Ihre Förderung?

Um Ihr Unternehmen fit für die CO2-Steuer zu machen, hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), ein Förderprogramm ins Leben gerufen, welches Unternehmen ermöglicht, bis zu 50 % der Beratungskosten erstattet zu bekommen. 


sichern sie sich noch heute ihren zuschuss