energieausweis für NIchtwohngebäude


Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können.

 

Der Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes: Er zeigt transparent die Energieeffizienz.

Im Grunde sollte ihn jeder kennen, der mit Immobilien zu tun hat: Vermieter und Verkäufer müssen ihn vor einer Neuvermietung und einem Eigentümerwechsel zur Verfügung stellen, Mieter und Käufer können damit die Nebenkosten besser einschätzen.

Außerdem erklären wir, wer Energieausweise ausstellt und worauf Sie bei der Auswahl eines Ausstellers achten sollten.

Der bedarfsorientierte Energieausweis / Energiepass berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

Mit diesem Ausweis kann eine Aussage über das Gebäude, die vorhandene Anlagentechnik und die zu erwartenden Energieverbräuche und -kosten getroffen werden!

Die Ausstellung von Energieausweisen gilt für private als auch für gewerbliche Kunden.


Zur Neuvermietung und zum Verkauf von gewerblich genutzten Objekte muss ein Energieausweis vorgelegt und dem neuen Eigentümer ggf. übergeben werden. Nichtbeachtung dieser Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.

 

Das müssen Sie wissen:

 

Energieausweise gibt es verbrauchs- und bedarfsbasiert. Als Eigentümer eines Gewerbeobjektes haben Sie die freie Wahl, welchen Ausweis sie erstellen wollen

Die Energieausweispflicht besteht auch, wenn Sie bspw. untervermieten oder wenn Sie warm (d.h. inklusive einer Nebenkostenpauschale) vermieten.

Nichtwohnanteile eines Mischgebäudes benötigen in den meisten Fällen einen eigenen Energieausweis.